
Experten warnen: Die meist teure Restschuldversicherung bringt wenig Nutzen.
Foto: Kalaene
Experten raten von dieser Versicherung ab - Millionen Deutsche betroffen
Teuer, kompliziert und oft nutzlos: Die Verbraucherzentrale warnt vor Restschuldversicherungen und zeigt bessere Alternativen.
Restschuldversicherung: teure Absicherung mit wenig Leistung
Beim Abschluss von Krediten wird sie häufig angeboten: die Restschuldversicherung. Sie soll Kreditraten absichern, wenn Kreditnehmer sterben, arbeitsunfähig werden oder den Job verlieren. Doch laut Verbraucherzentrale und Bund der Versicherten ist sie meist überflüssig – und vor allem teuer. Eine Studie der Finanzaufsicht BaFin zeigte, dass viele Versicherte nicht ausreichend informiert wurden und hohe Prämien zahlten, die den Kredit zusätzlich verteuerten.
Hohe Kosten und viele Ausschlüsse
Kritiker bemängeln, dass Vermittler oft keine Fachkenntnis über die komplizierten Vertragsbedingungen besitzen. Hinzu kommen zahlreiche Ausschluss- und Wartezeitklauseln, durch die viele Versicherte im Ernstfall leer ausgehen. Häufig wird die Versicherungsprämie direkt mit dem Kredit verrechnet – was den effektiven Jahreszins nach oben treibt. Trotz hoher Kosten bleibt die Leistung oft gering: In vielen Fällen zahlt die Versicherung nur für einen begrenzten Zeitraum.
Neue Schutzregel ab 2025
Ab dem 2. Januar 2025 gilt ein neues Verbraucherschutzgesetz: Kredit und Restschuldversicherung dürfen nicht mehr gleichzeitig abgeschlossen werden. Zwischen beiden Verträgen muss mindestens eine Woche liegen. Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) betont, dass viele Kreditnehmer zuvor „überrumpelt“ worden seien. Die Regelung soll dafür sorgen, dass Verbraucher die Angebote prüfen und Alternativen vergleichen können – etwa eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
So können Verbraucher reagieren
Wer bereits eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, kann sie meist kündigen oder innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wichtig ist, Kündigungsfristen einzuhalten und den Widerruf schriftlich – am besten per Einwurfeinschreiben – zu senden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, bestehende gesetzliche Absicherungen zu prüfen, bevor man neue Policen abschließt. Bei Streit mit Versicherern kann auch die Ombudsperson helfen, kostenlos zwischen beiden Seiten zu vermitteln. Das berichtet inFranken.de. (mca)