Ein Warndreieck auf der Straße.

Warnwestenpflicht seit 2014: Was Autofahrer wissen müssen. Details und Bußgelder im Überblick.

Foto: Gabbert

Verbraucher

Diese Pflicht müssen alle Autofahrer kennen - Bußgelder drohen!

24. Oktober 2025 // 15:00

Seit 2014 ist die Warnweste Pflicht im Auto – doch viele kennen die Details nicht. Welche Farben erlaubt sind und wann sie getragen werden muss.

Warnweste im Auto: Pflicht seit 2014 – aber mit Spielraum

Jede Autofahrerin und jeder Autofahrer in Deutschland muss seit Juli 2014 eine Warnweste im Fahrzeug mitführen. Sie darf gelb, orange oder rotorange sein, muss aber der Norm EN ISO 20471:2013 oder der älteren DIN EN 471:2003+A1:2007 entsprechen. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur eine Weste pro Fahrzeug, doch Sicherheitsexperten empfehlen eine für jeden Mitfahrer. Motorradfahrer sind von der Pflicht ausgenommen – bei Auslandsreisen wird das Mitführen jedoch dringend angeraten.

Tragen ist nicht Pflicht – kann aber Leben retten

In Deutschland besteht lediglich eine Mitführpflicht, keine Tragepflicht. Bei Pannen, Unfällen oder schlechter Sicht sollte die Weste dennoch immer getragen werden, um gut sichtbar zu bleiben. Laut Dekra gehört sie griffbereit ins Handschuhfach oder unter den Sitz – nicht in den Kofferraum. Wer bei einer Kontrolle keine Warnweste vorweisen kann, riskiert ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Das berichtet merkur.de. (mca)