Gesundheitskarten verschiedener Krankenkassen liegen auf einem Tisch.

Diese Dinge zahlt die gesetzliche Krankenversicherung im Urlaub wirklich.

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Verbraucher

Was die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland wirklich zahlt

17. Juli 2025 // 11:00

Im EU-Ausland greift die gesetzliche Krankenversicherung – doch Rücktransport und Zusatzkosten bleiben oft am Reisenden hängen.

Behandlung im Ausland: Was übernimmt die Krankenkasse?

Wer im Urlaub erkrankt, kann sich innerhalb der EU sowie in Ländern wie Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz, Großbritannien und Nordirland behandeln lassen. Voraussetzung ist, dass die Behandlung während der Reise notwendig ist und nicht bis zur Rückkehr warten kann. Vor Ort reicht es, die Europäische Krankenversicherungskarte vorzuzeigen, die auf der Rückseite der Versichertenkarte zu finden ist. Allerdings gelten stets die Regeln des jeweiligen Urlaubslandes – und Mehrkosten müssen oft selbst übernommen werden.

Rücktransport und Nicht-EU-Reisen: Lücken im Schutz

Ein medizinisch notwendiger Rücktransport ist von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gedeckt. Auch außerhalb der EU besteht in der Regel kein Versicherungsschutz, mit wenigen Ausnahmen wie der Türkei oder Tunesien, wo Sozialversicherungsabkommen greifen. Verbraucherschützer raten daher zu einer privaten Auslandskrankenversicherung. Diese deckt weltweit Arztbesuche, stationäre Aufenthalte, Transporte und oft auch Zahnbehandlungen ab.

Kosten und Tipps für die passende Auslandskrankenversicherung

Die Kosten für eine Auslandsreise-Krankenversicherung liegen meist im niedrigen zweistelligen Bereich pro Jahr und Person. Wer häufig reist, fährt mit einer Jahrespolice oft günstiger. Ein Vergleich auf Onlineportalen oder bei Stiftung Warentest lohnt sich – auch um den Leistungsumfang genau zu prüfen. Wichtig: Im Krankheitsfall muss der Versicherte die Kosten oft zunächst selbst zahlen und kann diese später erstatten lassen.

Wann lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?

Bei teuren Reisen, langfristiger Planung oder für Familien mit Kindern kann sich eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung lohnen. Diese übernimmt Kosten bei Krankheit vor oder während der Reise. Die Prämien richten sich nach Reisepreis, Alter und Umfang des Versicherungsschutzes. Auch hier empfiehlt sich oft ein Jahresvertrag – besonders bei mehreren Reisen im Jahr.

Überflüssige Policen und wichtige Absicherung im Urlaub

Eine Gepäckversicherung gilt als wenig sinnvoll, da sie oft nur geringen Schutz bei hohen Kosten bietet. Bei Gepäckverlust haftet meist zuerst die Fluggesellschaft oder – im Falle eines Diebstahls – die Hausratversicherung. Sinnvoll hingegen ist die private Haftpflichtversicherung, die in den meisten Fällen auch im Ausland bis zu einem Jahr greift – eine spezielle Urlaubs-Haftpflicht ist also meist überflüssig. Das berichtet die Rheinische Post. (mca)