Eine Frau steht am Bahnhof und schaut auf die Uhr.

Frau wartet auf Zug

Foto: ERGO

Verbraucher

Wenn die Deutsche Bahn wieder zu spät kommt: Diese Ansprüche haben Bahnreisende

16. September 2025 // 10:00

Wer mit der Bahn reist, muss oft mit Verspätungen rechnen. Ab 60 Minuten winken Fahrpreiserstattung oder Entschädigung – diese Möglichkeiten haben DB-Reisende.

Rechte bei Verspätung: Ab 60 Minuten wird es ernst

Bremerhaven – Wer regelmäßig mit der Deutschen Bahn unterwegs ist, kennt das Problem: Zugausfälle und Verspätungen gehören vielerorts zum Alltag. Doch nur wenige kennen ihre Rechte im Fall der Fälle. Dabei können bereits ab einer absehbaren Verspätung von 60 Minuten am Zielort umfangreiche Ansprüche geltend gemacht werden. Welche Rechte Reisende dann haben und was sie im Fall der Fälle tun können, weiß Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Möglich sind die vollständige Fahrpreiserstattung, die Fortsetzung der Reise auf anderem Weg oder zu einem späteren Zeitpunkt.

Entschädigung statt Ärger – so geht‘s

Wer trotz Verspätung weiterfährt, kann auf Entschädigung hoffen. Ab 60 Minuten Verspätung gibt es 25 Prozent des Ticketpreises zurück, ab 120 Minuten sind es sogar 50 Prozent. Diese Regelungen gelten auch bei Streiks oder Unwettern – außer das Bahnunternehmen trifft keine Schuld. Wichtig: Liegt die Erstattung unter vier Euro oder war die Verspätung vor dem Ticketkauf bekannt, gibt es kein Geld zurück. Zeitkarten-Inhaber – etwa mit Bahncard 100 – erhalten ebenfalls Entschädigungen, jedoch pauschal und abhängig vom jeweiligen Angebot.

Hotel, Taxi und mehr: Diese Leistungen gibt es

Bei verspäteter Ankunft zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens oder bei Ausfall des letzten Zuges übernimmt die Bahn unter bestimmten Bedingungen Taxikosten bis 120 Euro. Bei längeren Ausfällen am Bahnhof stehen Reisenden Verpflegung sowie gegebenenfalls Hotelübernachtungen zu – sogar bis zu drei Nächte. Voraussetzung ist, dass keine alternativen Transportmittel bereitgestellt werden. Für eine Rückerstattung ist immer eine Quittung nötig, etwa vom Taxiunternehmen oder Hotel.

Zugbindung aufgehoben, Anschluss verpasst? Das gilt jetzt

Verspäten sich Züge um mindestens 20 Minuten oder fallen sie aus, entfällt die Zugbindung automatisch. Im Nahverkehr können andere Verbindungen desselben Anbieters genutzt werden. Wer in ICE oder IC umsteigen möchte, muss dafür meist ein neues Ticket kaufen – die Mehrkosten lassen sich jedoch häufig erstatten. Nicht so bei Billigtickets wie dem Deutschlandticket: Hier bleiben Fahrgäste auf Zusatzkosten sitzen.

Tipps für unterwegs: So sind Sie vorbereitet

Bei langen Fahrten empfiehlt es sich, vorbereitet zu sein: Eine Powerbank, Snacks, Wasser und Kopfhörer können bei unerwarteten Wartezeiten helfen. Auch eine App mit Fahrgastrechten ist sinnvoll. Und: Belege aufheben! Entschädigungsformulare gibt es online, beim Bordpersonal oder im DB-Reisezentrum. Laut EU-Verordnung beträgt die Frist für Anträge drei Monate – viele Bahnunternehmen gewähren allerdings bis zu ein Jahr Kulanz.(pas)
Mit Material der ERGO Rechtsschutzversicherungen