
Ein Nachbarstreit um Zigarettenrauch: Bremer Amtsgericht erlaubt 20 Prozent Mietminderung.
Foto: Andrea Warnecke
20 Prozent Mietminderung wegen Zigaretten-Gestank: Wann Mieter klagen können
ARAG-Experten erklären anhand von Beispielen, wann Rauch, Gerüche und Dämpfe durch Zigaretten, Grillen und Co. zur Mietminderung berechtigen.
Zigarettenrauch vom Nachbarn
Ein Mieter wurde täglich vom Zigarettenrauch seines Nachbarn belästigt, der in der Wohnung und auf dem Balkon rauchte. Da der Rauch ständig in seine Wohnung zog, kürzte er die Miete um 20 Prozent. Das Amtsgericht Bremen gab ihm Recht: Starker Rauch stellt einen Mietmangel dar. Der Mieter durfte die Miete mindern und hatte Anspruch auf Abhilfe.
Grillen – wie oft ist erlaubt?
Ein Nachbar grillte mehrmals wöchentlich mit einem Elektrogrill. Der ständige Geruch störte den Nachbarn, der schließlich vor Gericht zog. Das Landgericht München entschied: Gelegentliches Grillen ist okay, aber nicht jedes Wochenende. Mehr als viermal im Monat oder an zwei Wochenenden hintereinander ist zu viel.
Nächtlicher Kochgeruch
Ein Mieterehepaar konnte nachts nicht schlafen, weil starke Essensgerüche aus der Wohnung darunter ins Schlafzimmer drangen. Gespräche mit dem Vermieter halfen nicht, das Amtsgericht Berlin-Mitte schon. Es sprach den Mietern laut ARAG eine Mietminderung von zehn Prozent zu – und verpflichtete den Vermieter, die Gerüche zu stoppen. (feh)