
Ab Oktober 2025: Kassen übernehmen Zweitmeinung bei mehr Operationen.
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Zweitmeinung auf Kassenkosten – das sollten Patienten wissen
Patienten haben bei bestimmten Operationen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Ab Oktober 2025 gilt das auch für weitere Eingriffe.
Recht auf ärztliche Zweitmeinung
Wer unsicher ist, ob eine geplante Operation wirklich notwendig ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Gesetzlich Versicherte können sich bei festgelegten Eingriffen kostenlos eine unabhängige Einschätzung holen. Diese Regelung soll Patientinnen und Patienten helfen, medizinische Entscheidungen besser einzuordnen und unnötige Operationen zu vermeiden. Wichtig: Ärztinnen und Ärzte, die eine Zweitmeinung abgeben, müssen dafür besonders qualifiziert und unabhängig sein.
Diese Eingriffe sind abgedeckt
Der gesetzliche Anspruch auf eine Zweitmeinung gilt bei planbaren Operationen – etwa bei Mandelentfernungen, Gebärmutteroperationen, Eingriffen an Gelenken oder Herz und Wirbelsäule. Ab Oktober 2025 kommt die sogenannte Karotis-Revaskularisation bei Karotisstenosen hinzu. Die Krankenkasse übernimmt in diesen Fällen die Kosten, sofern die Zweitmeinung von einer zugelassenen Fachärztin oder einem Facharzt mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung stammt. Notfalloperationen sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
So läuft das Zweitmeinungsverfahren ab
Wenn ein Arzt oder eine Ärztin einen der genannten Eingriffe empfiehlt, müssen sie Betroffene mindestens zehn Tage vorher darüber informieren, dass eine Zweitmeinung eingeholt werden kann. Die behandelnde Praxis stellt auf Wunsch alle relevanten Befunde und Unterlagen zur Verfügung. Der Zweitmeinungsarzt prüft die Notwendigkeit des Eingriffs und mögliche Alternativen. Nach Abschluss erhalten Patientinnen und Patienten auf Wunsch einen schriftlichen Bericht, den sie auch ihrem behandelnden Arzt vorlegen können.
Krankenkassen erweitern das Angebot
Neben dem gesetzlichen Anspruch bieten viele Krankenkassen zusätzliche Zweitmeinungsprogramme an – etwa für Krebsdiagnosen oder orthopädische Eingriffe. Dabei arbeiten sie häufig mit Onlineportalen oder spezialisierten Fachärzten zusammen. Auch private Gutachterbüros bieten entsprechende Dienstleistungen an, deren Kosten jedoch selbst getragen werden müssen. Wer eine Zweitmeinung einholen möchte, sollte sich vorab bei seiner Krankenkasse über Ablauf, Fristen und mögliche Kosten informieren. Das schreibt die Verbraucherzentrale. (mca)