
Der Streik der GDL geht weiter.
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GDL-Streik geht weiter: Gericht weist Berufung der Bahn zurück
Die Lokführer sind bei ihrem Bahnstreik derzeit mit juristischen Mitteln nicht zu stoppen. Die Bahn scheiterte auch in der zweiten Instanz.
Bahn scheitert auch in zweiter Instanz
Bahnkunden müssen sich auch in den nächsten Tagen auf Behinderungen durch den Lokführerstreik einrichten. Die Deutsche Bahn scheiterte am Freitag auch im zweiten Anlauf, den Arbeitskampf mit juristischen Mitteln zu unterbinden. Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt lehnte in zweiter Instanz eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ab.
Streitpunkt Tarifverträge
Die Parteien stritten insbesondere um eine Klausel, mit der die GDL ihre Tarifverträge auch für Mitglieder durchsetzen will, die in Betrieben arbeiten, in denen eigentlich die Konkurrenzgewerkschaft EVG in der Mehrheit ist.
Ziele der Gewerkschaft laut Gericht rechtmäßig
Schon am Vortag hatte das Arbeitsgericht befunden, dass die Streikziele der Gewerkschaft rechtmäßig sind. Die Bahn hatte den erneuten Gang vors Gericht mit den schweren Auswirkungen des Ausstandes begründet. (dpa)