
Im Braker Stadtbad dürfen ab Montag, 4. Oktober, nur noch Geimpfte oder Genesene abtauchen.
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Wesermarsch
2G-Regel im Stadtbad
1. Oktober 2021 // 17:49
Im Braker Stadtbad gilt ab Montag, 4. Oktober, die 2G-Regel. Es dürfen also nur noch Geimpfte oder Genesene das Schwimmbad nutzen.
Nachweis notwendig
Ein Nachweis ist vorzulegen. Der Nachweis über einen negativen Corona-Test genügt nach Angaben der Stadt nicht mehr. Die 2G-Regel gilt nicht für Schüler und Ungeimpfte mit ärztlichem Attest. Sie müssen aber einen negativen Schnelltest nachweisen.