
Butjadingens Touristiker sind in Wartestellung: Wie wird das Verbot geregelt? Darf sich vorerst niemand, der aus diesen Landkreisen stammt, in Niedersachsen aufhalten? Oder gibt es Ausnahmen für Gäste, die nachweisen können, dass sie jüngst negativ auf das Coronavirus getestet worden sind?
Foto: Kirchner/dpa
Aufenthaltsverbot für NRW-Kreise: Butjadingens Touristiker warten auf Details
Niedersachsen plant ein zeitlich begrenzte Aufenthaltsverbot für Urlauber aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf. Doch wie genau wird das geregelt? Darf sich vorerst niemand, der aus diesen Landkreisen stammt, in Niedersachsen aufhalten? Oder gibt es Ausnahmen für Gäste, die nachweisen können, dass sie innerhalb der vergangenen 48 Stunden negativ auf das Coronavirus getestet worden sind? Das wüsste auch Butjadingens Tourismuschef Robert Kowitz gern.
Hauptsaison beginnt am Freitag
Denn an diesem Freitag beginnt in der Urlaubsregion die Hauptsaison. Schon jetzt seien Gäste aus den beiden von Corona stark betroffenen Landkreisen vor Ort. Und am Wochenende dürften noch weitere hinzukommen: „Wir rechnen damit, dass insgesamt 6000 bis 8000 Gäste anreisen werden“, macht Robert Kowitz mit Blick auf den Ferienstart in Nordrhein-Westfalen deutlich. Ohne Verordnung, die für Donnerstagvormittag erwartet wird, gebe aber noch keine rechtliche Handhabe, um tätig zu werden.
Wie ermittelt werden soll, welche Gäste aus den betroffenen Landkreisen stammen, lest Ihr am Donnerstag in der KREISZEITUNG WESERMARSCH.
Aufenthaltsverbot für NRW-Kreise: Butjadingens Touristiker warten auf Details Niedersachsen plant ein zeitlich begrenzte Aufenthaltsverbot für Urlauber aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf. Doch wie wird das genau geregelt? Darf sich vorerst niemand, der aus diesen Landkreisen stammt, in Niedersachsen aufhalten? Oder gibt es Ausnahmen für Gäste, die nachweisen können, dass sie innerhalb der vergangenen 48 Stunden negativ auf das Coronavirus getestet worden sind? Das wüsste auch Butjadingens Tourismuschef Robert Kowitz gern.