
Am Samstag haben die radelnden Demonstranten freie Fahrt durch den Wesertunnel.
Foto: Fixy
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Autobahngegner dürfen durch den Wesertunnel radeln
3. Juni 2021 // 19:43
Die Autobahngegner dürfen am Samstag durch den Wesertunnel radeln. Das hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden.
Verwaltungsgericht korrigiert Landkreis
In seiner Begründung hebt das Gericht hervor, dass das grundgesetzlich garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit höher zu bewerten sei als der Anspruch auf einen flüssigen Verkehr. Der Landkreis Wesermarsch hatte die Durchfahrt untersagt.