
Pflegebedürftige in Heimen werden durch die Pflegereform entlastet - allerdings „nicht ausreichend“, wie der Geschäftsführer des Awo-Bezirksverbands Weser-Ems, Thore Wintermann betont.
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Awo-Verbandsgeschäftsführer zur Pflegereform: „Nicht ausreichend“
Mit Jahresbeginn ist eine Pflegereform in Kraft getreten. Der Geschäftsführer des Awo-Bezirksverbands Weser-Ems über das Gesetz.
Finanzielle Entlastung der Betreuten
Mit Jahresbeginn ist die neue Pflegereform, das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), in Kraft getreten, die im Juni des letzten Jahres vom Bundestag beschlossen wurde. Zu den wichtigsten Punkten zählt eine finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen beziehungsweise der zahlenden Angehörigen.
„Nicht ausreichend“
„Wichtig ist, dass deutlich wird, wie gering der Zuschuss eigentlich ist“, betont Thore Wintermann, Verbandsgeschäftsführer des Awo Bezirksverbands Weser-Ems. Im Bezug auf die Deckelung der Eigenanteile sei die Reform „nicht ausreichend.“
Wo der Pflegeexperte und Verbandsgeschäftsführer weitere Probleme der Reform sieht und wie sich die finanzielle Entlastung für die Pflegebedürftigen konkret darstellt, erfahrt ihr in der Samstagsausgabe der KREISZEITUNG WESERMARSCH.