
Die Feuerwehr kann wieder abrücken, der Einsatz entpuppte sich als Fehlalarm. Das wird teuer.
Foto: Wolf
Firmen klagen: In Brake werden Fehlalarme richtig teuer
Die neue Gebührenordnung der Stadt Brake für Einsätze der Feuerwehr sorgt für Ärger. Nachdem die Kommune die ersten Rechnungen für Fehlalarme von Brandmeldeanlagen verschickte, haben Firmen und andere Einrichtungen nun den Klageweg beschritten.
Bei Brandalarm ohne Feuer werden Gebühren fällig
Der Einsatz der Feuerwehr bei Bränden und Notständen sowie Rettung von Menschen ist eine Pflichtaufgabe und kostet grundsätzlich nichts. Aber es gibt auch gebührenpflichtige Einsätze. Zum Beispiel bei „durch Brandmeldeanlagen ausgelöste Einsätze, ohne das ein Brand vorgelegen hat“, wie es in Paragraph 2 der Satzung heißt, die seit vergangenem Herbst gilt.
Brandschutzgesetz wurde im Jahr 2012 novelliert
Die Hafenfirma J. Müller hat für einen solchen Fehlalarm jüngst eine Rechnung über 1194 Euro von der Stadt erhalten. Bis zur Änderung der Gebührensatzung haben Unternehmen für solche Einsätze nicht zahlen müssen – es sei denn, es wurde grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen. Ordnungsamtsleiter Axel Grunwald verweist aber auf die Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes im Jahr 2012. Damit sei die komplette Verantwortung auf die Betriebe übertragen worden.
Kommune übernimmt Vorreiterrolle und passt Satzung bei Fehlalarm an
Die Kommune hat ihre Satzung angepasst. Sie übernimmt damit in der Wesermarsch eine Vorreiterrolle. Zwischen 1000 und 3500 Euro können Fehlalarme nun kosten. Abgerechnet werden Personal- und Fahrzeugeinsatz: Da kostet ein Löschfahrzeug zum Beispiel 302 Euro die Stunde, die Drehleiter 971 Euro. Die ersten Rechnungen wurden verschickt. Dagegen klagen nun Firmen und auch Pflegeheime vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg.
Unternehmen wollen Überprüfung durch das Gericht
Die Firma J. Müller investiert viel Geld in ihre Brandmeldeanlage und damit in die Vermeidung von Fehlalarme. Völlig ausschließen lassen sich solche aber nicht. Die Firma und andere Unternehmen wollen nun gerichtlich geklärt wissen, ob die Gebührensatzung rechtens ist. Zudem bemängeln sie fehlende Transparenz: Warum zum Bespiel der Einsatz eines Mannschaftstransportfahrzeug mit 637 Euro zu Buche schlägt. All das soll nun gerichtlich überprüft werden.

Die Feuerwehr kann wieder abrücken, der Einsatz entpuppte sich als Fehlalarm. Das wird teuer.
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