
Ab dem 19. Juli ist unter anderem der rosafarbene Führerschein ungültig – zumindest für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Die sollten sich nun sputen und den alten Schein gegen den neuen umtauschen.
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Führerscheinumtausch in der Wesermarsch: Die Gnadenfrist läuft ab
Am 19. Juli läuft nun die Gnadenfrist für die Jahrgänge 1953 bis 1958 ab. Dann müssen die alten Führerscheine umgetauscht sein.
Bisher 1500 Führerscheine umgetauscht
Egal ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein in Deutschland in die neue EU-Variante umgetauscht werden, wenn er vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr ausschlaggebend. Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 endet demnach die Frist am 19. Juli. Wer also noch ein altes Exemplar hat, sollte sich sputen. Laut Kreisverwaltung wurden beim Landkreis Wesermarsch bis zum 31. Mai rund 1500 Führerscheine umgetauscht. Der Fachdienst Straßenverkehr geht künftig von jährlich bis zu 5.000 Umtauschen aus.
Mehr zum Umtausch und die genauen Fristen gibt es am Freitag in der KREISZEITUNG WESERMARSCH.