Helios ist vertraglich verpflichtet, am Standort Nordenham eine Grund- und Regelversorgung aufrechtzuerhalten. Die Geburtshilfe gehört jedoch nicht dazu, so Landrat Thomas Brückmann.

Helios ist vertraglich verpflichtet, am Standort Nordenham eine Grund- und Regelversorgung aufrechtzuerhalten. Die Geburtshilfe gehört jedoch nicht dazu, so Landrat Thomas Brückmann.

Foto: Dedert/dpa

Wesermarsch

Geburtshilfe in Nordenham: Landkreis kann Helios nicht verklagen

Von Timo Kühnemuth
4. Februar 2019 // 19:30

In den vergangenen Tagen haben mehrere politische Akteure aus der Region behauptet, Helios könne die Geburtshilfe am Standort Nordenham nicht einfach so schließen. Es gebe Verträge, an die sich der Konzern halten müsse. Doch der Landrat widerspricht.

Geburtshilfe zählt nicht dazu

In diesem Zusammenhang wurde der sogenannte Transaktionsvertrag von 2008 erwähnt, demzufolge Helios im Landkreis die Grund- und Regelversorgung gewährleisten muss. Der Haken daran: Die Geburtshilfe zählt nicht dazu.

Landrat hat mit Sozialministerium gesprochen

Das macht Landrat Thomas Brückmann deutlich. „Helios ist der Auffassung, dass die Geburtshilfe nicht zur Grund- und Regelversorgung zählt. Und das Sozialministerium in Hannover hat diese Sichtweise des Konzerns bestätigt“, sagt er.

Rechtliche Handhabe fehlt

Mit anderen Worten: Obwohl es den besagten Vertrag gibt, hat der Landkreis aus Sicht des Landrats keine Möglichkeit, den Konzern rechtlich zu belangen, wenn dieser die Geburtshilfe schließt.

Was die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft zum großen Sterben der kleinen Geburtshilfen sagt, lest Ihr am Dienstag in der KREISZEITUNG WESERMARSCH.

Helios ist vertraglich verpflichtet, am Standort Nordenham eine Grund- und Regelversorgung aufrechtzuerhalten. Die Geburtshilfe gehört jedoch nicht dazu, so Landrat Thomas Brückmann.

Helios ist vertraglich verpflichtet, am Standort Nordenham eine Grund- und Regelversorgung aufrechtzuerhalten. Die Geburtshilfe gehört jedoch nicht dazu, so Landrat Thomas Brückmann.

Foto: Dedert/dpa