Damit bei einer Hausdurchsuchung eine unabhängige Kontrolle gegeben ist, nimmt daran in der Regel ein Zeuge teil, der nicht Polizist ist. Der Zeuge hilft den Ermittlern somit, sich rechtlich abzusichern.

Damit bei einer Hausdurchsuchung eine unabhängige Kontrolle gegeben ist, nimmt daran in der Regel ein Zeuge teil, der nicht Polizist ist. Der Zeuge hilft den Ermittlern somit, sich rechtlich abzusichern.

Foto: Reinhardt/dpa

Wesermarsch

Hausdurchsuchungen: Auch Nordenhamer Polizei hat gern Zeugen dabei

Von Timo Kühnemuth
12. April 2018 // 18:30

In Deutschland gilt das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Doch es gibt Fälle, in denen dieses Grundrecht eingeschränkt wird – nämlich dann, wenn die Polizei per richterlichem Beschluss eine Hausdurchsuchung vornehmen muss.

Kann im Prinzip auf jeden zukommen

Was viele nicht wissen: Damit bei der Durchsuchung eine unabhängige Kontrolle gegeben ist, nimmt daran in der Regel ein Zeuge teil, der nicht Polizist ist. Das ist eine Aufgabe, die im Prinzip auf jeden zukommen kann.

Meistens ist ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes dabei

Die Stadtverwaltung Nordenham macht in der aktuellen Ausgabe ihrer Mitarbeiter-Zeitung „Inhaus“ auf das Thema aufmerksam. „Im Normalfall übernehmen Mitarbeiter der Stadtverwaltung die Zeugen-Funktion, vorzugsweise jemand, der im Ordnungsamt tätig ist“, erläutert Uschi Wilkens, Leiterin des Ordnungsamtes.

Manchmal wird der Nachbar hinzugezogen

Hausdurchsuchungen werden oft von langer Hand geplant. Doch es gibt auch Fälle, in denen sie kurzfristig angesetzt werden. Dann kann es etwa passieren, dass ein Nachbar des Betroffenen als Zeuge hinzugezogen wird.

Verschwiegenheit ist wichtig

Grundsätzlich gilt: Wer als Zeuge dabei ist, wenn die Polizei eine Wohnung oder ein Haus durchsucht, ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. „Zum Schutz des Betroffenen darf man hinterher nicht weitererzählen, bei wem man war oder was man dort erlebt hat“, macht Uschi Wilkens deutlich.

Alles wird protokolliert

Für jedes Beweisstück stellen die Beamten der Kriminalpolizei ein Beschlagnahmungsprotokoll aus, in dem dieses genau beschrieben wird. Aufgabe des Zeugen ist es, dieses Protokoll zu unterzeichnen.

Damit bei einer Hausdurchsuchung eine unabhängige Kontrolle gegeben ist, nimmt daran in der Regel ein Zeuge teil, der nicht Polizist ist. Der Zeuge hilft den Ermittlern somit, sich rechtlich abzusichern.

Damit bei einer Hausdurchsuchung eine unabhängige Kontrolle gegeben ist, nimmt daran in der Regel ein Zeuge teil, der nicht Polizist ist. Der Zeuge hilft den Ermittlern somit, sich rechtlich abzusichern.

Foto: Reinhardt/dpa