Im Jahr 2016 genehmigte das Verwaltungsgericht Oldenburg eine Fahrraddemo durch den Wesertunnel. Jetzt geht es erneut vor Gericht.

Im Jahr 2016 genehmigte das Verwaltungsgericht Oldenburg eine Fahrraddemo durch den Wesertunnel. Jetzt geht es erneut vor Gericht.

Foto: Fixy

Wesermarsch

Landkreis verbietet Fahrraddemo durch den Wesertunnel

Autor
Von Christoph Heilscher
2. Juni 2021 // 11:22

Gegner der Küstenautobahn sind am Freitag und Samstag mit dem Fahrrad unterwegs.

Klage eingereicht

Sie radeln an zwei Tagen von der Elbe bis nach Nordenham. Die Fahrt sollte durch den Wesertunnel führen. Doch der Landkreis hat Nein gesagt wegen der damit verbundenen Verkehrsbehinderung. Die Organisatoren der Fahrraddemo pochen auf ihr Demonstrationsrecht und haben beim Verwaltungsgericht Oldenburg Klage eingereicht gegen die Entscheidung des Landkreises. Zum Abschluss der Fahrraddemo ist am Samstag ab 17 Uhr eine Kundgebung für eine Verkehrswende in Deutschland auf dem Nordenhamer Marktplatz geplant.

Landkreis verbietet Fahrraddemo durch Wesertunnel Gegner der Küstenautobahn sind am Freitag und Samstag mit dem Fahrrad unterwegs. Sie radeln an zwei Tagen von der Elbe bis nach Nordenham. Die Fahrt sollte durch den Wesertunnel führen. Doch der Landkreis Wesermarsch hat Nein gesagt wegen der damit verbundenen Verkehrsbehinderung.