
Immer wieder hat sich ein 76-jähriger Nordenhamer an seiner Urenkelin vergriffen.
Foto: Hildenbrandt/dpa
Missbrauch der Urenkelin: Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Nordenhamer
Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes hat das Oldenburger Landgericht am Donnerstag einen 76-jährigen Rentner aus Nordenham zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richter waren davon überzeugt, dass der Angeklagte über Jahre hinweg seine Urenkelin sexuell missbraucht hat.
Das Mädchen immer wieder unsittlich berührt
Die Strafe fiel so milde aus, weil dem Mann schwerer sexueller Missbrauch nicht nachgewiesen werden konnte. Der Angeklagte hatte das Mädchen unsittlich berührt. Die Taten begannen, als das Mädchen sieben Jahre alt war. 30 Fälle des sexuellen Missbrauchs waren angeklagt. Der Angeklagte war voll geständig. Das ersparte dem Mädchen, vor Gericht aussagen zu müssen

Immer wieder hat sich ein 76-jähriger Nordenhamer an seiner Urenkelin vergriffen.
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