Da der 30 Jahre alte Angeklagte aus Berne psychisch schwerst gestört ist, wird er in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Foto Thissen

Da der 30 Jahre alte Angeklagte aus Berne psychisch schwerst gestört ist, wird er in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Foto Thissen

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Wesermarsch

Mordprozess: Berner wird in geschlossene Psychiatrie eingewiesen

20. August 2021 // 14:52

Wegen Schuldunfähigkeit ist der 31 Jahre alte Angeklagte im Berner Mordprozess freigesprochen worden.

Der Angeklagte hat am 13. März diesen Jahres in seiner Berner Wohnung seine Bekannte mit gezielten Messerstichen in Hals, Brust und Bauch getötet. Bestraft werden dafür kann der Täter aufgrund einer schweren psychischen Störung aber nicht. Deswegen sprach ihn die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes am Freitag vom schweren Vorwurf des heimtückischen Mordes auch frei.

Eine große Gefahr

Nur wer mit Schuld handelt, kann auch bestraft werden. Nach einem psychiatrischen Gutachten ist der Angeklagte aber schuldunfähig – und gefährlich. Deswegen ordnete die Kamme auch die zeitlich unbegrenzte Unterbringung des Angeklagten in der geschlossenen Psychiatrie an. Nach Überzeugung des Gerichtes stellt der Berner, der Stimmen hört, ohne Behandlung und Genesung „eine große Gefahr für die Allgemeinheit“ dar. Weitere schwerwiegende Taten seien zu erwarten.