
Am Samstag tritt die neue Coronaregelung des Landes in Kraft. Dann gilt in den Geschäften in der Regel die 2G-Vorschrift mit Maskenpflicht.
Foto: Hanke
Nur geimpft und genesen zum Einkauf in Nordenham
Ab Samstag gilt in den Nordenhamer Geschäften die 2G-Regel für alle. Eine sogenannte „Bändchenregelung“ ist bislang nicht geplant.
Ausweis am Eingang
Ausgenommen von der 2G-Regel sind nur Geschäfte, die Dinge des sogenannten „täglichen Bedarfs“ anbieten: Supermärkte, Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerie- und Gartenmärkte, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Zeitungshandel, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Tankstellen, Futtermittelmärkte, Großhandel, Optiker, Hörgeräteakustiker und Geschäfte für Babybedarf. In allen anderen Läden muss jede Kundin und jeder Kunde am Eingang den eigenen Impfnachweis beziehungsweise das Genesenenzertifikat sowie einen Ausweis vorzeigen. Es gilt außerdem die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Wie Einkaufsspaß noch möglich ist, steht am Freitag in der Kreiszeitung Wesermarsch.