Abgebranntes Tischfeuerwerk gehört in die Restmülltonne und nicht in die Papiertonne.

Abgebranntes Tischfeuerwerk gehört in die Restmülltonne und nicht in die Papiertonne.

Foto: Stratenschulte/dpa

Wesermarsch

Recyclinghöfe an Feiertagen geschlossen

15. Dezember 2021 // 15:43

Wegen der Feiertage bleiben die Verwaltung der GIB Entsorgung Wesermarsch GmbH und die Recyclinghöfe geschlossen.

Neue Abfuhrkalender

Die Recyclinghöfe in Berne, Brake, Jaderberg, Lemwerder, Nordenham und Rodenkirchen sowie das Entsorgungszentrum bleiben an Heiligabend, den beiden Weihnachtstagen sowie an Silvester und Neujahr geschlossen. Die neuen Abfuhrkalender werden ab Mitte Januar durch die Deutsche Post verteilt, teilt die GIB Entsorgung Wesermarsch GmbH mit. Die Abfuhrkalender sind aber auch online einsehbar unter www.gib-entsorgung.de oder in der „GIB-Abfall-App“. Abgebrannte Feuerwerkskörper, dazu zählt auch Tischfeuerwerk, gehören in die Restmülltonne und nicht in die Papiertonne, stellt die GIB Entsorgung Wesermarsch GmbH klar. Feuerwerkskörper dürfen nicht brennen und auch nicht mehr warm sein, wenn diese in den Restmüllbehälter geworfen werden.