
Amateursportler müssen ab sofort einen Impfnachweis vorlegen, um ihrem Hobby nachgehen zu können. Nur an der frischen Luft reicht auch ein aktueller Schnelltest.
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Wesermarsch
Sport-Teams nehmen neue Corona-Regeln an
26. November 2021 // 13:00
Nur wer gegen Corona geimpft oder von einer Infektion genesen ist, darf noch eine Hallensportart betreiben. Freiluft-Sportler müssen ebenfalls geimpft oder genesen sein oder einen Schnelltest vorlegen.
Die neue Corona-Verordnung in Niedersachsen betrifft massiv auch den Amateursport. Seit Mittwoch gilt in Niedersachsen die Warnstufe eins.
Was diese neue Regelung für die Sportler und Sportlerinnen aus der Wesermarsch bedeutet, lest ihr am Donnerstag in der Kreiszeitung Wesermarsch.