
Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen.
Foto: Schuldt/dpa
Stechuhr sorgt für Wirbel in der Wesermarsch
Arbeitgeber aus allen EU-Staaten sollen verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten werden, hieß es. In der Wesermarsch stößt das Urteil auf geteilte Meinung.
"Wie aus dem letzten Jahrhundert"
„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung wirkt wie aus dem letzten Jahrhundert und berücksichtigt in keiner Weise die Veränderungen der Arbeitswelten und der Arbeitszeitsysteme in den vergangenen Jahrzehnten“, äußert sich Jürgen Lehmann auf Anfrage der Kreiszeitung. Er ist der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Oldenburg, zu dem auch der Bereich Wesermarsch zählt.
Technologie anpassen
Anders sieht es Mustafa Dogan, Vorsitzender des DGB-Kreisverbandes Wesermarsch. Er findet das Urteil notwendig. Unbezahlte Überstunden seien in vielen Betrieben ein Problem. Allerdings müsse die Zeiterfassungs-Technologie der sogenannten Arbeitswelt 4.0 angepasst werden, betont Mustafa Dogan. In vielen Branchen funktioniere das Stechuhr-System nicht mehr.
Was die Stechuhr ersetzen könnte sowie weitere Reaktionen aus der Region lest ihr am Freitag in der KREISZEITUNG WESERMARSCH

Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen.
Foto: Schuldt/dpa