Trauerfeiern in Kirchen sind wegen einer möglichen Corona-Ansteckungsgefahr ab sofort verboten.

Trauerfeiern in Kirchen sind wegen einer möglichen Corona-Ansteckungsgefahr ab sofort verboten.

Foto: Lothar Scheschonka

Wesermarsch

Trauerfeiern in Kirchen ab sofort untersagt

18. März 2020 // 18:29

Die Kirchen stehen nicht mehr für Trauerfeiern zur Verfügung. Stattdessen dürfen kirchliche Trauerfeiern nur noch unter freiem Himmel im engsten Kreis stattfinden.

Verbot vom Ministerium

Trauerfeiern in geschlossenen Räumen sind vom Niedersächsischen Gesundheitsministerium explizit untersagt. Das betrifft auch die Säle der Bestattungsunternehmen. Diese Festlegung des Ministeriums dient wie alle weiteren Einschränkungen dem Ziel, eine Übertragung des Coronavirus einzudämmen.