
In der Kneipe soll nicht nur im Raucherbereich, sondern überall gequalmt worden sein.
Foto: Symbolfoto Stache
Verstoß gegen Rauchverbot: Polizei-Einsatz in Nordenhamer Kneipe
Die Polizei und der Zoll unternahmen am Sonnabend von 22.35 bis 23.15 Uhr eine Jugendschutz- und Nichtraucherschutzkontrolle in einer Gaststätte in der Nordenhamer Innenstadt. Dabei wurden laut Polizeibericht Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt.
Raucherraum muss geschlossen sein
Der Nichtraucherschutz ist im Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetz (Nds. NiRSG) geregelt. Wird in Gaststätten gewerbsmäßig bewirtet, ist das Rauchen nur in einem untergeordneten Nebenraum erlaubt. Ein solcher „Raucherraum“ muss zudem vollständig umschlossen sein und ist an seinem Eingang deutlich sichtbar als Raucherraum zu kennzeichnen.
Abtrennung fehlte
In der Gaststätte fehlten sowohl die Abtrennung des Raucherbereiches von den restlichen Räumlichkeiten der Gaststätte als auch die vorgeschriebene Kennzeichnung des Raucherbereiches. Nach Informationen von Nord24 handelte es sich bei der Gaststätte um eine Shisha-Bar.
In gesamter Gaststätte geraucht
Zeugenaussagen und Feststellungen vor Ort deuteten daraufhin hin, dass am Kontrollabend in der gesamten Gaststätte geraucht wurde. In der Gaststätte wurden mehrere Personen angetroffen, die noch nicht 18 Jahre alt waren. Da der Gastraum stark verqualmt war, wurden die Personen aufgefordert das Lokal zu verlassen und ihre Personalien aufgenommen.
Verfahren eingeleitet
Der Gaststättenbetreiber oder die von ihm Beauftragten hätten sich im Rahmen des Hausrechts darum kümmern müssen, derartige Verstöße zu verhindern. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.

In der Kneipe soll nicht nur im Raucherbereich, sondern überall gequalmt worden sein.
Foto: Symbolfoto Stache