
Die SPD-Fraktion hatte im Dezember beantragt, im Haushalt 8000 Euro für eine Videoüberwachung im Bereich des Bahnhofs und des Marktplatzes bereitzustellen. Ob Kameras an den beiden Orten überhaupt zulässig wären, sei noch zu prüfen. Diese Prüfung ist jetzt abgeschlossen.
Foto: Symbolfoto: Rehder/dpa
Videoüberwachung ist in der Nordenhamer Innenstadt nicht möglich
Es gibt in Nordenham bestimmte Ecken, in denen es gefühlt zu besonders vielen Fällen von Vandalismus, Vermüllung oder auch Diebstahl kommt. Das Bahnhofsumfeld gehört sicherlich dazu, aber auch der Bereich rund um den Marktplatz.
Geld bereitgestellt
Die SPD-Fraktion hatte deshalb im Dezember beantragt, im Haushalt 8000 Euro für eine Videoüberwachung bereitzustellen. Ob Kameras an den beiden Orten überhaupt zulässig wären, sei noch zu prüfen. Diese Prüfung ist jetzt abgeschlossen. Das Ergebnis: Es wird keine Videoaufzeichnungen geben.
Aus mehreren Gründen nicht möglich
Das hat Bürgermeister Carsten Seyfarth jetzt auf Nachfrage deutlich gemacht. Er habe die Rechtslage ausgiebig geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dass eine Videoüberwachung sowohl am Bahnhof als auch am Marktplatz aus mehreren Gründen nicht zulässig wäre. Auch am Nordenhamer Strand wird es keine Kameras geben.
Welche rechtlichen Gründe gegen eine Videoüberwachung in den beiden Bereichen der Innenstadt sprechen, lest Ihr am Samstag in der KREISZEITUNG WESERMARSCH.

Die SPD-Fraktion hatte im Dezember beantragt, im Haushalt 8000 Euro für eine Videoüberwachung im Bereich des Bahnhofs und des Marktplatzes bereitzustellen. Ob Kameras an den beiden Orten überhaupt zulässig wären, sei noch zu prüfen. Diese Prüfung ist jetzt abgeschlossen.
Foto: Symbolfoto: Rehder/dpa