
Das neue System soll zu weniger Bürokratie und Zettelwirtschaft führen und zugleich den Versicherten entlasten.
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Wesermarsch: Abschied vom gelben Schein
Abschied vom gelben Schein: Ab dem 1. Januar müssen auch Arbeitnehmer in der Wesermarsch keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen. Das geschieht dann digital.
Bereits zahlreiche elektronische Nachweise
Das neue System soll zu weniger Bürokratie und Zettelwirtschaft führen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird dabei von der Arztpraxis verschlüsselt an die Krankenkasse geschickt und von dort aus vom Arbeitgeber abgerufen. Diese Vorgehensweise wird schon seit Anfang 2022 von vielen Ärztinnnen und Ärzten genutzt. Bei der BKK Melitta HMR, die von der Nordenhamer Geschäftsstelle aus 12.800 Versicherte betreut, gingen schon jetzt rund 80 Prozent der Nachweise in elektronischer Form ein, teilt Pressesprecher Patrik Kasparak mit.
Den Nachweis sollte man aufbewahren
Ab 1. Januar 2023 ist das elektronische Verfahren bei allen gesetzlich Versicherten Pflicht. Auf Wunsch des Patienten erhält der Patient weiterhin einen unterschriebenen Ausdruck. Nach wie vor erfüllen diese Nachweise eine wichtige Funktion, für den Fall, dass der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit anzweifelt.
Keine Änderung für Privatversicherte und Jobcenter-Kunden
Für privat versicherte Mitarbeiter ändert sich übrigens nichts. Auch Kunden der Agenturen und Jobcenter müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Erst ab 2024 sind auch die Agenturen für Arbeit gesetzlich berechtigt, die Bescheinigungen elektronisch abzurufen.
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