Auf einem Hinweisschild an einer Straße im Forstrevier im brandenburgischen Groß Schönebeck werden am Freitag (27.04.2007) die Kraftfahrer gebeten, die Zigarettenkippen nicht aus dem Fahrzeug zu werfen.

Das Umweltschutzamt mahnt zu umsichtigem Verhalten. Durch die aktuelle Trockenheit ist die Waldbrandgefahr gestiegen.

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Trockenheit: Umweltschutzamt warnt vor Waldbrandgefahr

14. April 2025 // 16:00

Funkenflug mit Folgen: Das Bremische Waldgesetz zieht die Notbremse und verbietet Feuer und Rauchen im Wald. Wer das ignoriert, riskiert eine saftige Geldstrafe.

Angesichts der Trockenheit der zurückliegenden Monate warnt die Waldbehörde im Umweltschutzamt vor der steigenden Gefahr von Vegetationsbränden.

Feuerverbot von März bis Oktober

Insbesondere wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass das Bremische Waldgesetz verbietet, in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober in Wald und Flur Feuer anzuzünden oder zu rauchen. Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen nicht weggeworfen werden.

Bei Verstößen droht eine hohe Geldbuße

Verstöße gegen dieses Verbot können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Erholungssuchende werden gebeten, sich entsprechend umsichtig zu verhalten. (pm/skw)