
Kaum ist das Flugticket gekauft, ziehen die Airlines das Geld ein – auch wenn der Flug erst in einem halben Jahr startet.
Foto:
Flugtickets: Beim Kauf wird sofort der volle Preis fällig
Wer Flugtickets bucht, muss sofort den vollen Preis bezahlen – egal, ob der Flieger in drei Tagen oder sechs Monaten abheben soll. Dagegen ist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen juristisch vorgegangen – und jetzt vor dem Bundesgerichtshof endgültig gescheitert. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hier zum Beispiel bei Condor, liest sich das so: „Die Bezahlung ist bei Buchung in voller Höhe fällig.“ Die Verbraucherzentrale hatte aus zwei Gründen geklagt: Zum einen werde das Insolvenzrisiko auf den Kunden abgewälzt. Zum anderen verliere der Kunde das Druckmittel, Geld zurückzubehalten, um die versprochene Leistung durchzusetzen. Außerdem entstehe den Kunden durch die sofortige Fälligkeit ein Zinsnachteil.