
EWE hatte bereits Anfang Februar Preissenkungen angekündigt. Nun informiert der Konzern seine Kunden.
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EWE informiert Kunden über Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme
Anfang Februar hatte der Energieversorger EWE angekündigt, die Preise für Gas und Strom zu senken. Nun informiert das Unternehmen seine Kunden über den Ablauf.
Preisbremse ab 1. März
Mit individuellen Kundenschreiben informiert EWE aktuell über die am 1. März in Kraft tretenden Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme. Die staatlichen Entlastungen werden dann bei rund 50 Prozent der EWE-Kunden greifen – die übrigen verfügen aktuell über Verträge, deren Konditionen ohnehin unterhalb der Preisbremsen liegen.
Kunden müssen nicht aktiv werden
Für die betreffenden Kunden setze EWE die Preisbremsen um, ohne dass diese selbst aktiv werden müssten, hieß es. EWE passe den Monatsabschlag rechtzeitig an und informiere in den Kundenschreiben darüber, wie sich der neue Betrag errechne.
Kosten werden gedeckelt
Für 80 Prozent dieser Verbrauchsprognose wird der Preis bei 12 Cent/kWh (Erdgas) bzw. 9,5 Cent/kWh (Wärme) gedeckelt. Für die restlichen 20 Prozent gilt weiterhin der vertraglich vereinbarte Preis. Grundlage für die Gas- und Wärmepreisbremse ist das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG).
Strompreisbremsengesetz als Grundlage
Die Berechnung der Strompreisbremse erfolgt auf Grundlage der aktuellen Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers. Für 80 Prozent dieser Verbrauchsprognose wird der Preis bei 40 Cent/kWh gedeckelt. Für die restlichen 20 Prozent gilt auch hier der vertraglich vereinbarte Preis. Grundlage für die Strompreisbremse ist das Strompreisbremsengesetz (StromPBG).