
Die Stadtwerke Zeven warnen vor Anrufern, die sich als Mitarbeiter ausgeben, dem Unternehmen jedoch nicht angehören.
Foto: Stadtwerke Zeven
Zeven
Stadtwerke Zeven warnen vor Betrügern am Telefon
31. Juli 2018 // 16:15
Die Stadtwerke Zeven warnen vor Betrügern: Sie geben sich als Mitarbeiter der Stadtwerke aus und fragen am Telefon nach Zählernummer und Zählerständen.
Angebliche Preiserhöhung
So geben sich Fremdanbieter fälschlicherweise als Stadtwerke Zeven aus oder als Unternehmen, die von den Stadtwerken beauftragt wurden, heißt es weiter. Ihr Ziel: Sie berichten von einer angeblich bald anstehenden Preiserhöhung. „Die Stadtwerke Zeven distanzieren sich von solchen Anrufen. Zählerdaten von bestehenden Vertragsverhältnissen werden nicht erfragt, sondern liegen dort bereits vor.“
Tipps von den Stadtwerken
- Können Energieverträge am Telefon mit den Stadtwerken Zeven abgeschlossen werden? Nein, die Stadtwerke Zeven schließen Verträge ausschließlich in Schriftform ab und niemals mündlich am Telefon.
- Nicht gewünschten Vertrag am Telefon abgeschlossen? Nutzen Sie Ihr 14-tägiges Rücktrittsrecht und kündigen Sie den Vertrag schriftlich (am besten per Einschreiben). Die Mitarbeiter der Stadtwerke unterstützen Sie hierbei gerne.
- Anrufer geben sich als Stadtwerke Zeven aus. Sie sind sich aber nicht sicher, ob das stimmt? Beenden Sie im Zweifelsfall das Gespräch und informieren sich bei den Stadtwerken (04281/757100), ob die im Gespräch genannten Behauptungen tatsächlich stimmen beziehungsweise ob der Anruf wirklich von dort aus erfolgt ist.
- Woran erkennen Sie die Mitarbeiter der Stadtwerke vor Ort beziehungsweise vor der Haustür? Das können Sie ganz einfach erkennen, indem Sie die Person nach der Zählernummer, beispielsweise ihres Stromzählers, fragen. Die Stadtwerke-Mitarbeiter können Ihnen diese unmittelbar nennen, falsche Ableser oder Anbieter jedoch nicht. Die Mitarbeiter der Stadtwerke können sich jederzeit ausweisen.
- Grundsätzlich gilt: Geben Sie keine sensiblen Daten wie Bankverbindungen oder Zählernummern bekannt. Hieraus können ungewollte Verträge mit Ihnen entstehen.