
Die wichtigsten Corona-Regeln, die ab dem 1. Dezember landesweit gelten, also auch im Landkreis Rotenburg.
Foto: Land Niedersachsen
Ab Mittwoch gilt 2Gplus im Landkreis Rotenburg
Die Bürger im Landkreis Rotenburg müssen sich auf strengere Corona-Regeln einstellen. Ab 1. Dezember gilt die 2Gplus-Regel.
Mehr als 15 Personen
Ab Mittwoch gilt hier wie niedersachsenweit die Warnstufe 2. Das bedeutet: „Sofern in geschlossenen Räumen mehr als 15 Personen zusammenkommen, dürfen sich auch im privaten Bereich nur noch Personen treffen, die geimpft oder genesen sind und die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen“, teilt der Landkreis mit.
Test nachweisen
In geschlossenen Räumen gilt die FFP2-Maskenpflicht, soweit man sich nicht an einem Sitzplatz aufhält. Der hier erforderliche Testnachweis kann ein PCR-Test, ein Schnelltest im Testzentrum oder auch ein Schnelltest zur Eigenanwendung unter Aufsicht mit offizieller Bescheinigung sein. Bei Zusammenkünften unter freiem Himmel gilt die 2G-Regel. Die generelle Testpflicht bei Anwendung der 2Gplus-Regel gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
PCR-Testpflicht
Eine PCR-Testpflicht besteht aber in Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars für Jugendliche auch unter 18 Jahren. 2Gplus gilt auch für körpernahe Dienstleistungen wie Friseurbetriebe oder Kosmetiksalons. Hinzu kommt in geschlossenen Räumen die FFP2-Maskenpflicht. Eine Ausnahme besteht nur für medizinisch notwendige Dienstleistungen. Die 2Gplus-Regel gilt auch für die Innengastronomie verbindlich. Für die Außengastronomie gilt die 2G-Regel, gleichwohl können Betreiberin den Zugang auch hier auf 2Gplus beschränken.