
Zwei Laienrichter helfen dem Richter bei der Urteilsfindung am Schöffengericht. Sie entscheiden mit über die Schuld und die Strafe des Angeklagten.
Foto: Foto: Friso Gentsch/dpa
Amtsgericht Zeven: Als Schöffe der Wahrheit auf der Spur
Ein Jurastudium hat er nicht absolviert, auch trägt er keine schwarze Robe, doch bei der Urteilsfindung vor Gericht zählt seine Meinung genauso viel wie die des Berufsrichters: Gerhard Hübner aus Zeven ist einer von 16 Schöffen am Amtsgericht in Zeven.
Schöffe wirkt am Urteil mit
Er bildet sich seine Meinung zur Schuldfrage und der Strafe des Angeklagten. Die Fälle, auf die er trifft, reichen von Fahren ohne Führerschein bis schwerer Körperverletzung und versuchter Vergewaltigung.
Haupt- und Hilfsschöffen
Als Schöffe können sich Interessierte beim Landkreis oder den Samtgemeinden bewerben, sie können vorgeschlagen oder aus dem Melderegister gezogen werden. Anschließend kommen die Namen auf die Vorschlagsliste. Danach wählt der Schöffenwahlausschuss die Haupt- und Hilfsschöffen.
Ein verpflichtendes Ehrenamt
Das Amt ist ein verpflichtendes Ehrenamt. „Ablehnen dürfen das Schöffenamt insbesondere Abgeordnete, Ärzte, Zahnärzte, (...) und Hebammen, (...) und Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Ende ihrer Amtsperiode beendet haben würden", heißt es auf der Internetseite des Niedersächsischen Justizministeriums.
"Eine spannende Geschichte"
Gerhard Hübners Amtsperiode endet - nach fünf Jahren - im Dezember diesen Jahren. Für die nächste Amtszeit hat er sich bereits beworben. Ob es klappt, erfährt er im Herbst diesen Jahren. „Es ist die Möglichkeit für einen Laien, den Gerichtsalltag mitzuerleben. Für mich ist es eine spannende Geschichte.“

Zwei Laienrichter helfen dem Richter bei der Urteilsfindung am Schöffengericht. Sie entscheiden mit über die Schuld und die Strafe des Angeklagten.
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