Die Verhandlung wegen sexuellen Missbrauchs einer damals 15-Jährigen in Wilstedt wurde erneut vertagt.

Die Verhandlung wegen sexuellen Missbrauchs einer damals 15-Jährigen in Wilstedt wurde erneut vertagt.

Foto: Steffen/dpa

Zeven

Anklage wegen sexuellen Missbrauchs: Beschuldigter lehnt Schöffen ab

Von Sophie Stange
16. Oktober 2017 // 16:16

Vor dem Amtsgericht in Zeven sollten heute die ersten Zeugen im Verfahren gegen einen 50-jährigen Wilstedter wegen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen gehört werden. Doch dazu kam es nicht. Vielmehr ging es um die mögliche Befangenheit eines der geladenen Schöffen und um den kurzfristig anberaumten Verhandlungstermin.

Befangenheitsantrag gestellt

Schon zu Beginn der Verhandlung meldete sich der Verteidiger des Angeklagten zu Wort: Der geladene Schöffe hatte, so führte der Anwalt aus, 2015 an einer Prüfung teilgenommen, bei der sein Mandant Teil der Prüferkommission gewesen war. „Der Schöffe hat die Prüfung nicht bestanden. Dieser Umstand erweckt den Eindruck, der Schöffe ist nicht unvoreingenommen“, so der Anwalt weiter. Zudem seien sich der Angeklagte und der Schöffe aus der Schulzeit bekannt, führte der Verteidiger weiter aus.

Zwei Schöffen haben im Vorfeld abgesagt

Bereits im Vorfeld hatten zwei Schöffen dem Amtsgericht für dieses Verfahren einen Korb gegeben. So begründete der erste Schöffe seine Ablehnung damit, dass er handwerkliche Tätigkeiten auf dem Anwesen des Angeklagten ausgeführt hatte. Der zweite Schöffe kennt hingegen das nähere Umfeld der Nebenklägerin.

Vorbereitungszeit zu knapp

Zudem fühlt sich die Verteidigung wegen der Anberaumung des Verhandlungstermins benachteiligt. Die Einladung sei, führte der Verteidiger aus, fünf Tage vor dem Termin bei ihm eingetroffen, was eine „richtige“ Vorbereitung unmöglich gemacht habe.

Anklageschrift beinhaltet 21 Vorfälle

Die Anklageschrift wurde dennoch verlesen. Dem 50-jährigen Wilstedter wird vorgeworfen, er habe sich in den Jahren 2010 und 2011 an einer damals 15-Jährigen vergangen. Insgesamt 21 Vorfälle habe es gegeben. Laut Anklageschrift handele es sich um einen Kuss und unsittliche Berührungen sowie Oralverkehr bis hin zu Geschlechtsverkehr.

Schmerzensgeld abgelehnt

Im Vorfeld des ersten Verhandlungstages im April hatte die Verteidigung bereits das Gespräch mit der Nebenklage gesucht. 20 000 Euro standen im Raum, wenn der Fall zu den Akten gelegt werden würde. „Das Schmerzensgeld“, wie es die Anwältin der Nebenklägerin nennt, lehnte ihre Mandantin ab. Auch ein weiteres Gespräch, in dem eine deutlich höhere Summe angeboten worden sein soll, verlief ohne Übereinkunft. Wann die Verhandlung fortgesetzt wird, will die Amtsrichterin den Prozessbeteiligten morgen im Laufe des Tages mitteilen – ebenso ihre Schöffenentscheidung.

Die Verhandlung wegen sexuellen Missbrauchs einer damals 15-Jährigen in Wilstedt wurde erneut vertagt.

Die Verhandlung wegen sexuellen Missbrauchs einer damals 15-Jährigen in Wilstedt wurde erneut vertagt.

Foto: Steffen/dpa