
Dem einen macht es Spaß, Drohnen zu steuern, andere fühlen sich beobachtet und stören sich an den unbemannten Flugobjekten. Die dürfen ohnehin längst nicht überall fliegen, betont die Polizei.
Foto: Scholz/dpa
Drohne über Visselhövede sorgt für Ärger
Dass plötzlich eine Drohne übers Grundstück fliegt, gefällt längst nicht jedem. Überhaupt gibt es für die Hobbypiloten einiges zu beachten, betont die Polizei nach einem Vorfall in Visselhövede (Landkreis Rotenburg).
Anwohner beschwert sich
Dort hatte sich ein Bewohner beschwert, als ein unbemanntes Flugobjekt am abendlichen Himmel auftauchte. Er alarmierte die Ordnungshüter, die die Drohne im Bereich der Bahngleise sicherte. Kurz darauf war auch der Pilot ausfindig gemacht.
Wohngrundstücke sind tabu
Direkt an den Bahngleisen geht schon mal gar nicht, betonen die Beamten. Auch sind unter anderem Flüge über Wohngrundstücke, Naturschutzgebiete und in einem Radius von 1,5 Kilometern zu Flugplätzen tabu. Ebenso Flüge über hundert Meter Höhe und außerhalb der Sichtweite. Für Nachtflüge sowie Flüge mit einer Drohne über fünf Kilogramm Startgewicht braucht es eine Ausnahmegenehmigung.
Haftpflicht reicht meistens nicht
Und: Die Drohne muss versichert und ab einem Startgewicht über 250 Gramm gekennzeichnet sein - mit der kompletten Adresse des Halters oder Eigentümers. Die private Haftpflicht reicht in der Regel nicht, merkt die Polizei an.
40-Jähriger muss zahlen
Wer eine Drohne mit mehr als zwei Kilogramm steuern möchte, muss mindestens 16 Jahre alt sein und einen "Drohnenführerschein", einen so genannten Kenntnisnachweis, haben. Der 40 Jahre alte Hobbypilot aus Visselhövede verstieß gegen mehrere dieser Vorschriften. Die Polizei leitete daher ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn ein.

Dem einen macht es Spaß, Drohnen zu steuern, andere fühlen sich beobachtet und stören sich an den unbemannten Flugobjekten. Die dürfen ohnehin längst nicht überall fliegen, betont die Polizei.
Foto: Scholz/dpa