Ein Angler sitzt an einem Gewässer des Zevener Angelvereins.

Zevener Angler beklagen seit Jahren, dass die Gewässerräumung zum Tod von Libellen, Amphibien und Fischen führe. Doch weder die Naturschutzbehörde noch die Staatsanwaltschaft sieht Anlass, um einzuschreiten.

Foto: Millert

Zeven

Bundesartenschutzgesetz: Klage abgewiesen

28. Mai 2021 // 16:05

Dirk Glaß, Vorsitzender der Zevener Angler, scheitert mit dem Versuch, den Unterhaltungsverband Obere Oste vor Gericht zu bringen.

Keine Ermittlungen aufgenommen

Dirk Glaß ist desillusioniert. Dem Umwelt- und Naturschutz werde in niedersächsischen Amtsstuben keine Bedeutung beigemessen, klagt der Vorsitzende des Angelsportvereins (ASV) Zeven und der Besatzgemeinschaft Oste. Glaß hatte den Gewässer-Unterhaltungsverband (UHV) Obere Oste angezeigt wegen wiederholter Verstöße gegen das Bundesartenschutzgesetz. Doch die Staatsanwaltschaft in Stade sieht keine Anhaltspunkte, die es rechtfertigen, Ermittlungen gegen UHV-Geschäftsführer Wilhelm Meyer aufzunehmen.


Wie die Vorwürfe gegen den Unterhaltungsverband lauten und was der Staatsanwalt sagt, lest Ihr auf NORD|ERLESEN.