
Zevener Angler beklagen seit Jahren, dass die Gewässerräumung zum Tod von Libellen, Amphibien und Fischen führe. Doch weder die Naturschutzbehörde noch die Staatsanwaltschaft sieht Anlass, um einzuschreiten.
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Bundesartenschutzgesetz: Klage abgewiesen
Dirk Glaß, Vorsitzender der Zevener Angler, scheitert mit dem Versuch, den Unterhaltungsverband Obere Oste vor Gericht zu bringen.
Keine Ermittlungen aufgenommen
Dirk Glaß ist desillusioniert. Dem Umwelt- und Naturschutz werde in niedersächsischen Amtsstuben keine Bedeutung beigemessen, klagt der Vorsitzende des Angelsportvereins (ASV) Zeven und der Besatzgemeinschaft Oste. Glaß hatte den Gewässer-Unterhaltungsverband (UHV) Obere Oste angezeigt wegen wiederholter Verstöße gegen das Bundesartenschutzgesetz. Doch die Staatsanwaltschaft in Stade sieht keine Anhaltspunkte, die es rechtfertigen, Ermittlungen gegen UHV-Geschäftsführer Wilhelm Meyer aufzunehmen.
Wie die Vorwürfe gegen den Unterhaltungsverband lauten und was der Staatsanwalt sagt, lest Ihr auf NORD|ERLESEN.