Noch immer alltäglich: Gewalt gegen Frauen und Mädchen.

Noch immer alltäglich: Gewalt gegen Frauen und Mädchen.

Foto: Gambarini/dpa

Zeven

Gewalt gegen Frauen und Mädchen: Auch im Landkreis Rotenburg alltäglich

Von Stephan Oertel
24. November 2017 // 18:00

Gewalt gegen Frauen ist immer noch alltäglich. Auch im Landkreis Rotenburg. 341 Frauen und 319 Kinder suchten hier in den vergangenen zehn Jahren Zuflucht im Frauenhaus.

Jede Woche suchen fünf Frauen Unterstützung

Die Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt (BISS) suchten im gleichen Zeitraum 2819 Personen auf. Das heißt: Jede Woche melden sich im Durchschnitt fünf Frauen.

Nur jedes fünfte Opfer meldet sich

Die tatsächliche Zahl der Opfer dürfte deutlich höher sein. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich nur etwa jede fünfte Betroffene an eine Beratungsstelle wendet. Und das oft erst dann, wenn es zum wiederholten Mal zu schweren Übergriffen gekommen ist.

Gewalt ist keine Frage von Alter oder sozialer Schicht

Gewalt spielt sich in allen sozialen und gesellschaftlichen Schichten und in jedem Alter ab. Das haben hiesige Beratungsstellen wiederholt hervorgehoben. Es ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und vielfach nach wie vor ein Tabu-Thema. Viele Opfer sprechen nicht darüber – mit niemandem. Vor allem dann nicht, wenn der Täter der aktuelle oder ehemalige Partner ist.

Kinder sind von Anfang an involviert

Die Betroffenen tragen neben physischen oft auch psychische Folgebeschwerden davon. Gerade auch psychische und sexuelle Gewalt hinterlassen lang anhaltende Spuren. Kinder sind oft von Anfang an in das Gewaltgeschehen gegen die Mutter involviert – und häufig selbst Opfer von Gewalt.

Gesetz bietet seit 2002 Schutzmöglichkeiten

Seit Einführung des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2002 werden die Opfer von häuslicher Gewalt vom Gesetzgeber geschützt. Seither kann das Gericht zum Beispiel auf einen Antrag des Opfers hin den Täter bis zu sechs Monaten aus der gemeinsamen Wohnung verweisen. Auch kann es ihm verbieten, die Wohnung zu betreten, sich dem Opfer zu nähern oder Kontakt mit dem Opfer aufzunehmen. Und: Gewalt ist auch in en eigenen vier Wänden strafbar.

Noch immer alltäglich: Gewalt gegen Frauen und Mädchen.

Noch immer alltäglich: Gewalt gegen Frauen und Mädchen.

Foto: Gambarini/dpa