
Ein 29-Jähriger Mann musste sich am Amtsgericht in Zeven wegen Strafvereitelung verantworten.
Foto: Albers
Prozess in Zeven: Mann versteckt Ex-Freundin vor Polizei
Er hatte seine Ex-Freundin vor der Polizei versteckt, obwohl sie nach einer Verurteilung im Fachkrankenhaus Brauel sein sollte. Am Amtsgericht in Zeven musste sich ein 29-jähriger Mann aus Neustadt am Rübenberge wegen Strafvereitelung verantworten.
Tat geschah im Dezember
Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht geständig. Er erzählte dem Richter Demmer sowie der Staatsanwaltschaft, was sich im Dezember 2017 abgespielt hat. So habe ihn seine Ex-Freundin angerufen und ihm erzählt, dass sie nicht länger in Brauel bleiben wird. In einer Wohnung eines Freundes, der nicht zu Hause war, fanden beide für zwei Tage eine Bleibe, bevor es dann noch einen Tag zu ihm nach Hause ging. Dort wurde die Frau von der Polizei aufgegriffen.
Er wusste es nicht
Dass sich der Mann mit dieser Handlung strafbar gemacht hat, wusste er zu dieser Zeit nicht, wie er sagt. Ihm war nicht bekannt, „dass Brauel ein Hochsicherheitstrakt ist oder wie man das nennt.“
Ex-Freundin im Mazregelvollzug
Seine Ex-Freundin befand sich dort im sogenannten Maßregelvollzug - dieser soll laut Gesetz die fachgerechte Behandlung und sichere Unterbringung von Straftätern gewährleisten, die aufgrund ihrer psychischen oder Suchterkrankung das Unrecht ihrer Straftat nicht einsehen können.
Elf Einträge im polizeilichen Führungszeugnis
Insgesamt elf Einträge finden sich in seinem polizeilichen Führungszeugnis. Darunter gefährliche Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz sowie das Betäubungsmittelgesetz. Da er jedoch derzeit einer Arbeit nachgeht und sich geständig gezeigt hat, verhängte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen á 35 Euro.

Ein 29-Jähriger Mann musste sich am Amtsgericht in Zeven wegen Strafvereitelung verantworten.
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