Es fehlte der letzte Beweis: Das Landgericht Verden sprach einen Lehrer des Ratsgymnasiums Rotenburg vom Vorwurf der Körperverletzung im Berufungsverfahren frei.

Es fehlte der letzte Beweis: Das Landgericht Verden sprach einen Lehrer des Ratsgymnasiums Rotenburg vom Vorwurf der Körperverletzung im Berufungsverfahren frei.

Foto: Steffen/dpa

Zeven

Schüler zu fest angefasst? Gericht spricht Rotenburger Lehrer frei

Von nord24
18. Juli 2017 // 17:48

Der Vorwurf wiegt schwer: Ein 44 Jahre alter Lehrer soll einen Schüler so fest angepackt haben, dass dieser erhebliche Schmerzen erlitt. Doch dem Landgericht Verden fehlt dafür der entscheidende Beweis. Es sprach den Angeklagten am Dienstag frei. Damit kassierte es ein Urteil des Amtsgerichts Rotenburg. Das hatte den Pädagogen zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt. Das Ratsgymnasium Rotenburg hatte ihn aufgrund der Vorwürfe freigestellt.

Lautes Spielen in der Pausenhalle stört Unterricht

Worum ging es? Am 2. Dezember 2015 sollen Schüler in der Pausenhalle so laut am Tischkicker gespielt haben, dass der Unterricht in benachbarten Räumen gestört wurde. Der angeklagte Lehrer sei daraufhin eingeschritten. Dass er den Schüler dabei am Ärmel gepackt habe, räumte er ein. Er bestritt jedoch, diesen fest am Arm gepackt zu haben.

Schulleitung attestiert Rötung am Arm des Jungen

Der heute Zwölfjährige ist direkt nach dem Vorfall mit zwei Schulkameraden zur Schulleitung gegangen, die eine Rötung am Arm des Jungen feststellte. Ob die aber wirklich von dem Lehrer verursacht worden ist, lässt sich für den Verdener Richter nicht zweifelsfrei feststellen. Überhaupt machte er in den Aussagen der Schüler Widersprüche und auch Übertreibungen aus.

Lehrer zeigt vor Gericht wenig Respekt

So folgte ein Freispruch mangels Beweise. Der Richter machte allerdings deutlich, dass es in dem Prozess nicht um die pädagogischen Fähigkeiten des 44-Jährigen ging. Der habe sich vor Gericht bisweilen grenzwertig und respektlos verhalten.

Der Lehrer ist nicht unbescholten

Und unbescholten ist er auch nicht: sechs Eintragungen im Bundeszentralregisterauszug stehen zu Buche. Darunter Trunkenheit im Straßenverkehr, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.

Es fehlte der letzte Beweis: Das Landgericht Verden sprach einen Lehrer des Ratsgymnasiums Rotenburg vom Vorwurf der Körperverletzung im Berufungsverfahren frei.

Es fehlte der letzte Beweis: Das Landgericht Verden sprach einen Lehrer des Ratsgymnasiums Rotenburg vom Vorwurf der Körperverletzung im Berufungsverfahren frei.

Foto: Steffen/dpa