
Eine Kelle der Polizei mit der Aufschrift Halt Polizei vor einem Blaulicht eines Polizeifahrzeuges (Symbolbild)
Foto: Patrick Pleul
Senioren am Steuer: Zwei besorgniserregende Vorfälle lösen Verfahren aus
Zwei Senioren - die eine 84, der andere 97 Jahre alt - sorgten am Samstag an verschiedenen Stellen im Landkreis Rotenburg für gefährliche Situationen im Straßenverkehr. Nun könnten drastische Konsequenzen die Folge sein.
Unsicheres Fahren einer 84-Jährigen in Rotenburg (Wümme)
In Rotenburg hat eine 84-jährige Autofahrerin am 9. November durch besonders unsicheres Fahrverhalten für Aufsehen gesorgt. Die Seniorin befuhr die Aalterallee in Schrittgeschwindigkeit und bremste mehrfach grundlos, was bei anderen Verkehrsteilnehmern Unsicherheit hervorrief. Die Polizei leitete daraufhin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Fahrerin ein.
Wiederholte Vorfälle führen zur vorläufigen Fahruntersagung
Bereits am 6. November war die Seniorin in einem ähnlichen Fall aufgefallen: Sie fuhr ungewöhnlich langsam, streifte beinahe eine Ampel und überfuhr mehrere Bordsteine. Angesichts dieser wiederholten Vorfälle untersagte die Polizei der Frau vorläufig die Weiterfahrt. Ein Bericht mit der Empfehlung zur Prüfung ihrer Fahreignung wurde an den Landkreis Rotenburg übermittelt.
97-jähriger Fahrer verursacht gefährliche Situation auf der Kreisstraße 211
Ein weiterer Vorfall ereignete sich auf der K211, als ein 97-jähriger Autofahrer in Richtung Fintel fuhr und dabei so weit nach links geriet, dass ein entgegenkommendes Fahrzeug ausweichen musste. Um einen Zusammenstoß zu verhindern, wich das Fahrzeug in den Grünstreifen aus und kam quer auf der Fahrbahn zum Stehen. Der Senior setzte seine Fahrt trotz der gefährlichen Situation unbeirrt und in Schlangenlinien fort.
Landkreis prüft Fahreignung älterer Verkehrsteilnehmer
Durch eine Personenbeschreibung konnte die Polizei den 97-Jährigen Fahrer identifizieren. Auch in diesem Fall wurde ein Bericht an den Landkreis Rotenburg weitergeleitet, um eine gründliche Überprüfung der Fahreignung des Fahrers zu veranlassen. Glücklicherweise kam es in beiden Fällen zu keinen Personenschäden.