Da die VHS-Villa als Schulstandort wegfällt und dort fortan keine Integrationskurse mehr abgehalten werden können, muss die Schulleitung in kürzeren Abständen die Zulassung als Anbieter von Flüchtlingskursen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen. Das ist mit Aufwand verbunden.

Da die VHS-Villa als Schulstandort wegfällt und dort fortan keine Integrationskurse mehr abgehalten werden können, muss die Schulleitung in kürzeren Abständen die Zulassung als Anbieter von Flüchtlingskursen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen. Das ist mit Aufwand verbunden.

Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa

Zeven

Volkshochschule Zeven steht vor einem Umbruch

Von thorsten.kratzmann
19. Juni 2019 // 15:22

Die Volkshochschule Zeven steht vor einem Umbruch. Die Kurse werden an drei Standorten in der Stadt abgehalten. Jetzt muss auch die Geschäftsstelle aus dem Schulgebäude weichen. Dort werden Rathausmitarbeiter einziehen.

Bildungscampus ist noch in weiter Ferne

Die Samtgemeinde als neue Eigentümerin der Villa quartiert die VHS aus, um Arbeitsplätze für Rathausmitarbeiter zu schaffen. Als neuen Standort der Schule hatt die Samtgemeinde die ehemalige Schule am Zevener Klostergang im Auge. Dort solle ein Bildungs- und Kulturzentrum entstehen, in dem neben der VHS, das Museum Kloster, die Samtgemeindebibliothek und die Kreismusikschule ein öffentliches Angebot unterbreiten.

Größeres Angebot an Online-Seminaren

Schöne neue Welt also. Doch, bis es soweit ist, können fünf Jahre ins Land gehen. Für die Übergangszeit sucht die Schule Räumlichkeiten zur Miete in Nähe des Rathauses. Dort soll die Geschäftsstelle unterkommen. Angesichts dieser zunehmend angespannten Raumsituation setzt die Schulleitung verstärkt auf das Angebot von Online-Seminaren – sogenannten Webinaren. Unter diesen Angeboten ist ein Kurs zum Thema Bienenhaltung für Schüler, die nicht Imker werden wollen. www.vhs-zeven.de

Da die VHS-Villa als Schulstandort wegfällt und dort fortan keine Integrationskurse mehr abgehalten werden können, muss die Schulleitung in kürzeren Abständen die Zulassung als Anbieter von Flüchtlingskursen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen. Das ist mit Aufwand verbunden.

Da die VHS-Villa als Schulstandort wegfällt und dort fortan keine Integrationskurse mehr abgehalten werden können, muss die Schulleitung in kürzeren Abständen die Zulassung als Anbieter von Flüchtlingskursen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen. Das ist mit Aufwand verbunden.

Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa