
Nicht überall ist es in der Silvesternacht erlaubt, Feuerwerkskörper zu zünden. In Wilstedt hat die Gemeinde aus diesem Grund eine Mitteilung herausgegeben.
Foto: Yvo Salinas/Agencia Uno/dpa
Wilstedt: Feuerwerk zu Silvester ist nicht überall erlaubt
Um den Jahreswechsel gebührend zu feiern, werden vielerorts Raketen und Böller gekauft und diese in der Silvesternacht abgefeuert. Doch das „Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände“ ist von Gesetzes wegen nicht überall erlaubt.
Lärm und Brandschutz-Bestimmungen
Nach dem Paragraphen 23 Absatz 1 des Ersten Sprengstoffgesetzes ist das Zünden von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen aufgrund des Lärms sowie bei Reet- und Fachwerkhäusern aufgrund von Brandschutzbestimmungen grundsätzlich verboten, heißt es in einer Mitteilung der Gemeinde Wilstedt.
Raketen müssen Mindestabstand einhalten
Konkret bedeutet das, dass bei handgeworfenen Knallern ein Mindestabstand von 25 bis 30 Metern und bei Raketen ein Abstand von 200 Metern zu den entsprechenden Objekten eingehalten werden muss. „Diese Abstände gelten nicht nur das Abbrennen von gewerblichen Feuerwerk, sondern auch für alle Privatpersonen“, heißt es weiter.
Tiere haben Angst
Zudem wird in der Mitteilung der Gemeinde Wilstedt darauf hingewiesen, dass auch Haustiere und Nutzvieh unter dem Lärm von Silvesterknallern leiden. „Zünden Sie Ihre Knaller und Raketen bitte in ausreichendem Abstand zu den gefährdeten Objekten, Menschen und Tieren. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen für das kommende Jahr alles Gute, Glück, Gesundheit und Erfolg.“

Nicht überall ist es in der Silvesternacht erlaubt, Feuerwerkskörper zu zünden. In Wilstedt hat die Gemeinde aus diesem Grund eine Mitteilung herausgegeben.
Foto: Yvo Salinas/Agencia Uno/dpa