
In den Obdachlosenunterkünften in der Alberstraße und in der Erst-August-Straße in Zeven werden ab 1.Januar 2019 höhere Gebühren verlangt.
Foto: Hellwig/Archiv
Zeven: Obdachlose müssen mehr für Unterkünfte zahlen
Seit 22 Jahren erhebt die Samtgemeinde Zeven Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Ernst-August-Straße und in der Albertstraße in unveränderter Höhe. In der Albertstraße sind zwei Euro je Quadratmeter zu zahlen, in der Ernst-August-Straße sind es vier Euro.
Erhöhung der Gebühren ab 1.Januar
Anlässlich der jüngsten Sitzung des Rates der Samtgemeinde hat das Gremium eine Anhebung der Gebühren beschlossen. Ab 1. Januar 2019 haben Obdachlose, die in der Unterkunft Albertstraße unterkommen, 4,17 Euro je Quadratmeter zu zahlen. In der Unterkunft Ernst-August-Straße sind 5,49 Euro je Quadratmeter zu berappen.
Satzung verabschiedet
Um Rechte und Pflichten der Benutzer der Obdachlosenunterkünfte in einem rechtssicheren Dokument zu regeln, hat der Samtgemeinderat zudem eine Satzung verabschiedet. Bislang wurde denjenigen, die die Obdachlosenunterkünfte nutzen, lediglich eine Hausordnung ausgehändigt.
Neue Regeln
Verstöße dagegen konnte die Verwaltung indes nur schwer ahnden, weil es an Verfahrensregeln mangelte. Dieser Missstand soll mit dem Inkrafttreten der Satzung am 1. Januar 2019 behoben werden.

In den Obdachlosenunterkünften in der Alberstraße und in der Erst-August-Straße in Zeven werden ab 1.Januar 2019 höhere Gebühren verlangt.
Foto: Hellwig/Archiv