Wer ein E-Auto als Firmenwagen fährt, spart bei der Dienstwagensteuer.

Wer ein E-Auto als Firmenwagen fährt, spart bei der Dienstwagensteuer.

Foto: Scheurer/dpa

Auto & Verkehr

Diesen Vorteil haben Elektro-Dienstwagen

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Von nord24
29. Januar 2022 // 18:50

E-Autos werden steuerlich gefördert. Das gilt auch, wenn der Stromer als Dienstwagen genutzt wird.

Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, muss den dadurch entstandenen geldwerten Vorteil versteuern.

Bei Besteuerung begünstigt

Unabhängig von der Berechnungsmethode werden Elektro-, Brennstoffzellen- und Plug-In-Hybridfahrzeuge bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils begünstigt. Für Plug-In-Hybridfahrzeuge gelten hier seit Anfang des Jahres aber neue Regeln.

Inwiefern sich die Voraussetzungen bei Plug-In-Hybriden verschärft haben, lest Ihr am 30. Januar 2022 im SONNTAGSjOURNAL der NORDSEE-ZEITUNG.