
Ein Gericht hat den Betrieb eines Streckenradars wie hier an der B6 in der Region Hannover gestoppt.
Foto: Gateau/dpa
Gericht stoppt bundesweit erstes Streckenradar
Das bundesweit erste Streckenradar ist unrechtmäßig in Betrieb gegangen und muss sofort abgeschaltet werden. Wie das Verwaltungsgericht Hannover am Dienstag entschied, gibt es keine Rechtsgrundlage für den Betrieb der Radaranlage, die die Kennzeichen sämtlicher vorbeifahrender Autos erfasst.
Testbetrieb vor zwei Monaten gestartet
Das Innenministerium in Hannover kündigte an, die Anlage an der B6 bei Laatzen unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Der Testbetrieb hatte vor zwei Monaten begonnen. Die auch als Section Control bezeichnete Radaranlage erfasst die Geschwindigkeit nicht an einer Stelle. Stattdessen ermittelt sie das Durchschnittstempo auf einem längeren zumeist unfallträchtigen Abschnitt, wo Autofahrer vom Gas gehen sollen.
Kläger bekommt Recht
In Deutschland gab es Datenschutzbedenken, auch von der Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen selbst. Der Kläger hatte sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt gesehen und sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar gestützt. Demzufolge ist das Erfassen aller Kennzeichen durch die Polizei zu Kontrollzwecken teils verfassungswidrig. (lni)

Ein Gericht hat den Betrieb eines Streckenradars wie hier an der B6 in der Region Hannover gestoppt.
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