
Welche Führerscheinregeln sollen in der EU künftig gelten? Darüber berät aktuell der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments. (Symbolbild)
Foto: Marijan Murat
Heftige Änderungen am Führerschein? Für Fahranfänger und Senioren wird‘s hart
Die EU plant umfassende Veränderungen am bisherigen Führerscheinsystem. Sollte es so beschlossen werden, wie jetzt im EU-Partament beraten, kommt es besonders für Fahranfänger und Senioren - Stichworte Tempolimit und Altersgrenze - knüppeldick.
Es geht es um die seit 2006 gültige Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG, nach der sich alle EU-Staaten richten. Änderungen an dieser gelten somit auch für Deutschand. Aktuell finden auf europäischer Ebene im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments die Beratungen statt, welche Anpassungen bald vorgenommen werden könnten. Und die Vorschläge, die die französische Grünen-Politikerin Karima Delli, Vorsitzende des Ausschusses, gegenüber der österreichischen Krone-Zeitung zusammengefasst hat, haben es in sich:
Gilt für Fahranfänger bald ein Tempolimit?
In der geplanten Novelle des Führerscheinsystems wird ein bedeutendes Tempolimit für Fahranfänger eingeführt. Künftig sollen Fahranfänger, die ihren Führerschein erst kürzlich erworben haben, dann auf Autobahnen und Schnellstraßen auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 90 km/h beschränkt werden. Das ist langsamer, als aktuell viele Lkw fahren dürfen. Außerdem müssten sie nach der Probezeit eine weitere Prüfung ablegen, um nachzuweisen, dass sie auch wirklich fahren können.
Geplantes Nachtfahrverbot für Führerschein-Neulinge
Doch es sollen noch mehr Einschränkungen auf die Führerschein-Neulinge zukommen: Der Vorschlag sieht ein Nachtfahrverbot für Fahranfänger vor, das die Mitgliedsstaaten verhängen dürfen. Fahranfänger dürften demnach dann zwischen Mitternacht und 6 Uhr am Morgen nicht fahren.
Bekommt der Führerschein eine Altersobergrenze?
Der Entwurf zur Novelle des Führerscheins sieht aber auch für Senioren eine bittere Pille vor. So soll der Führerschein ab dem 60. Lebensjahr nur noch sieben Jahre gültig sein. Ab dem 70, Lebensjahr wäre der „Lappen“ dann sogar nur noch fünf Jahre, für Menschen, die älter als 79 Jahre sind, dann sogar nur zwei Jahre gültig. Die älteren Fahrer könnten dann aber den Führerschein verlängern lassen, müssten aber - auf eigene Kosten - eine medizinischen und psychologische Untersuchung über sich ergehen lassen.
Extreme Änderungen für alle: Standard-Führerschein wird eingedampft
Die extremste Änderung würde aber einen Großteil aller Fahrer betreffen: Nachdem der Führerschein schon beim Wandel von der alten Klasse 3 in die heutige Klasse B zum Beispiel beim erlaubten Fahrzeuggewicht eine ordentliche Abspeckkur erhalten hat, sollen die Möglichketen für Besitzer des Standard-Führerscheins noch weiter eingeschränkt werden: Künftig sollen dem Vorschlag zufolge nur noch Fahrzeuge bis 1.800 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht (bis jetzt 3.500 kg) gefahren werden dürfen. Außerdem würde die Höchstgeschwindigkeit auf 110 km/h festgelegt werden.
Große Autos erst ab 21 und nur mit Führerschein B+
Wer Autos fahren möchte, die mehr als 1.800 kg zulässiges Gesamtgewicht haben, muss dann zukünftig den neuen Führerschein der Klasse B+ machen. Das wird dann aber erst mit 21 Jahren möglich sein.
Die Vorschläge zielen darauf ab, dass die EU ihre „Vision Zero“ umsetzen will, nach der die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf null gesenkt werden soll.
Änderungen noch nicht beschlosssen
Wichtig ist: Die Änderungen sind noch nicht beschlossen. Es sind sich auch längst nicht alle Fraktionen im EU-Parlament einig, dass dieser Entwurf so richtig ist. Manch einer denkt, dass die Veränderungen zu weitreichend sind. Die Beratungen werden in den kommenden Monaten fortgesetzt. Änderungen an der Novelle sind also noch möglich. Und: Bereits vorhandende Führerscheine wären, wie bei der letzten großen Änderungen, wohl wieder nicht betroffen.