Herbstlaub ist nicht nur schön, es birgt auch Gefahr.

Herbstlaub ist nicht nur schön, es birgt auch Gefahr.

Foto: Verbraucherzentrale Bremen

Bauen & Wohnen

Herbstlaub: Vorsicht Rutschgefahr

Autor
Von Cordula Mahr
26. Oktober 2021 // 09:20

Das Herbstlaub fällt und es wird rutschig auf unseren Straßen. Hauseigentümer müssen für sichere Wege vor ihren Gebäuden sorgen.

Achtung: Verkehrssicherungspflicht

Kommen Passanten auf Gehwegen durch nicht geräumtes Laub zu Fall, kann das für die Hausbesitzer teuer werden. „Die Geschädigten können Schadenersatz oder Schmerzensgeld verlangen. Haftbar gemacht werden in der Regel die Eigentümer, denn sie sind für das Laubfegen verantwortlich“, so Roland Stecher, Experte der Verbraucherzentrale Bremen.

Kehrpflicht-Klauseln in Mietverträgen

In vielen Mietverträgen findet sich eine Klausel zur Kehrpflicht auf Bürgersteigen. Die Räum- und Streupflicht kann per Zusatz im Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden. Generell gilt die Regelung, dass wochentags zwischen 7 Uhr früh und 20 Uhr abends sowie am Wochenende zwischen 9 Uhr und 20 Uhr die Wege risikolos passierbar sein müssen.

Wohin mit dem Laub?

Das Laub dürfen Verbraucher:innen nicht einfach vom Gehweg auf die Straße kehren, wenn dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet wird.

Verboten ist auch, Herbstlaub im nächsten Wald, Gulli oder Rinnstein zu entsorgen. Stattdessen können sie es in der Bio-Tonne, dem eigenen Komposthaufen oder als Grünabfall auf der nächsten Deponie entsorgen.

Verbraucherzentrale Bremen