
Zwei Tote, vier Schwerverletzte: Der Unfall, der sich am 25. Oktober 2016 bei Langwarden ereignete, hatte dramatische Folgen. Warum die Unfallverursacherin das ihr entgegenkommende Fahrzeug nicht gesehen hatte, blieb auch gestern bei der Gerichtsverhandlung unklar.
Foto: Reim
Blaulicht
Wesermarsch
Urteil nach dem schweren Verkehrsunfall bei Langwarden
20. Dezember 2017 // 20:04
Zwei Tote, vier Schwerverletzte – das ist die Bilanz des Verkehrsunfalls, der sich am 25. Oktober 2016 bei Langwarden ereignet hatte. Am Mittwoch musste sich die Unfallverursacherin vor dem Amtsgericht in Nordenham verantworten.
Autos stoßen frontal zusammen
Der Unfall hatte sich auf der Landesstraße zwischen Mürrwarden und Langwarden ereignet. In Folge eines missglückten Überholvorgangs stießen zwei Fahrzeuge frontal zusammen. In den beiden Wagen saßen insgesamt sechs Menschen.
Das Urteil fällt milde aus
Das Urteil am Mittwoch fiel milde aus: Die Angeklagte muss sich für sechs Monate in Therapie begeben und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Rechtskräftig wird das Urteil in einer Woche - es sei denn, es werden Rechtsmittel eingelegt.
"Die Folge eines Fehlers"
Die Richterin begründete ihr Urteil unter anderem wie folgt: Bei dem Unfall habe es sich um die Folge eines Fehlers, eines Augenblicksversagens gehandelt. Ein grob verkehrswidriges oder rücksichtsloses Verhalten sei nicht erkennbar.
Angeklagte erhält Führerschein zurück
„Entweder haben Sie den Abstand zu dem entgegenkommenden Verkehr falsch eingeschätzt oder Sie haben das andere Fahrzeug schlichtweg übersehen“, machte die Richterin deutlich. Die Angeklagte war zum Unfallzeitpunkt gerade erst 18 Jahre alt geworden. Es wurde deshalb das Jugendstrafrecht angewandt.