
Vier Werder-Fans sind wegen Landfriedensbruchs in besonders schwerem Fall angeklagt.
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Beteiligung am „Ultra-Fanmarsch“: Werder-Fans stehen in Bremen vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft wirft vier Angeklagten vor, sich im Dezember 2017 nach einem Fußballspiel einem gewaltbereiten „Fanmarsch“ angeschlossen zu haben.
Angeklagt wegen Landfriedensbruchs
Heute beginnt das Verfahren wegen eines im Dezember 2017 begangenen besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs im Bereich des Lokals „Schänke“ in Bremen. Die vier zur Tatzeit 23, 21, 23 und 23 Jahre alten Angeklagten werden beschuldigt, sich am 16.12.2017 nach dem Fußballbundesligaspiel SV Werder Bremen gegen FSV Mainz 05 gegen in einer etwa 120 Personen großen Gruppierung als sogenannter „Fanmarsch“ der Bremer „Ultras“ zu Fuß in die Straße „Vor dem Steintor“ begeben zu haben.
Gegenstände gegen Lokal geworfen
Die Gruppierung soll sich auf Höhe eines dortigen Einkaufsmarktes formiert und Gegenstände, wie unter anderem Mülltonnen, Werbeschilder, einen Fußgängerleitpfahl, einen Heizpilz, Tische und Stühle ergriffen und gegen das Lokal „Schänke“ geworfen haben. Dort hielt sich dort eine von ihnen verhasste und als „Hooligans“ und „Nazis“ angesehene Gruppe auf.
Am Angriff beteiligt
Nachdem sich etwa 30 Personen aus dem Lokal „Schänke“ herausbegeben hatten, soll die Gruppierung den Angriff mit Glasflaschen, Stühlen, Leitern und einem Fußgängerleitpfahl fortgesetzt haben. Die Angeklagten sollen sich bei dem Geschehen in unterschiedlicher Weise beteiligt, durch ihre Anwesenheit aber insgesamt die jederzeitige Eingriffsbereitschaft signalisiert haben. Die Hauptverhandlung wird am Donnerstag, 20. April 2023, fortgesetzt.