
Im Land Bremen gilt die Maskenpflicht weiterhin ein vereinzelten Bereichen.
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Maskenpflicht in Bus und Bahn bleibt in Bremen bestehen
Künftig soll es im Bundesland Bremen eine Änderung der Corona-Verordnung geben. Das hat der Senat am Dienstag beschlossen.
Hier gilt weiterhin Maskenpflicht
Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personenverkehr sowie in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bleibt im Bundesland Bremen bestehen. Dagegen wird die Testpflicht in Kindertagesstätten aufgehoben, wie der Senat am Dienstag mitteilte. Die geänderte Corona-Verordnung gilt bis einschließlich 30. Juni. Der zuständige Ausschuss der Bremischen Bürgerschaft müsse noch zustimmen.
Isolationsdauer bleibt unverändert
Auch die Testpflicht gelte weiterhin in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Asylbewerber-Unterkünften und Gefängnissen, hieß es. Die Isolationsdauer beträgt in Bremen fünf Tage, wenn der oder die Corona-Infizierte keine Symptome hat. Wer mit Symptomen erkrankt sei, müsse 48 Stunden lang symptomfrei sein, bevor die Isolation endet. (dpa/dm)