
Ein einzelner Protestler steht beim letzten Atomtransport über Nordenham im Jahr 2011 am Weserufer.
Foto: kzw
Entscheidung zu Atomtransportverbot in Bremer Häfen
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag seine Entscheidung zum umstrittenen Verbot für Atomtransporte über Bremer Häfen.
Verstößt Bremer Regelung gegen das Grundgesetz?
Das Verwaltungsgericht hatte sich im Juli 2015 an das oberste deutsche Gericht gewandt mit der Frage, ob die Bremer Regelung gegen das Grundgesetz und das sogenannte Prinzip der Bundestreue verstößt, das eine Umgehung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes durch Landesrecht verbietet. Die Karlsruher Richterinnen und Richter des zweiten Senats werden ihre Entscheidung schriftlich veröffentlichen (Az. 2 BvL 2/15).
Verfahren ausgesetzt
Die damals rot-grüne Bremer Regierung hatte die Häfen 2012 für den Umschlag von Kernbrennstoffen gesperrt. Ein Brennelemente-Hersteller aus Lingen, ein Atomtransportunternehmen aus Hanau und eine Firma für nukleare Entsorgung aus Essen hatten Ausnahmegenehmigungen gegen den Transportstopp beantragt. Die Landesregierung lehnte das ab. Die Unternehmen zogen vor Gericht. Das Verfahren, bei dem es um die friedliche Nutzung der Kernenergie geht, ist wegen der ausstehenden Entscheidung aus Karlsruhe ausgesetzt (Az.: 5 K 171/13).
Bremen hatte die Atomtransporte verboten
Verboten hatte Bremen die Atomtransporte über das Hafenbetriebsgesetz. Wäre dieses verfassungswidrig und nichtig, hätte die Klage der Firmen Erfolg. Der Umschlag von Kernbrennstoffen wäre nicht genehmigungsbedürftig. Gibt Karlsruhe allerdings grünes Licht für das Bremer Gesetz, wäre der Hauptantrag der Klagenden als unbegründet abzuweisen. (dpa)